Brutto-Netto-Rechner Schweiz — Lohn nach Sozialversicherung
Bruttolohn eingeben und den Lohn nach AHV/IV/EO- und ALV-Abzug sehen. Berufliche Vorsorge tragen Sie als eigenen Wert ein, kantonale Steuer ist nicht enthalten.
Angaben zum Lohn
Werte eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
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Datenstand: AHV/IV/EO-Satz 5,3 % und ALV-Satz 1,1 % (Arbeitnehmeranteil), ALV-Höchstlohngrenze CHF 148'200/Jahr — Quelle: Merkblatt 2.01 „Beiträge AHV/IV/EO/ALV" der Informationsstelle AHV/IV (ahv-iv.ch) und Sozialversicherungsbeiträge 2026 der Swissmem, abgerufen am 25.07.2026. Kein BVG, keine kantonale/Gemeinde-Steuer, keine Rechts-/Steuerberatung.
Was dieser Rechner nicht abbildet
4 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Kantons- und Gemeindesteuer sind nicht enthalten. Alle 26 Kantone haben eigene Steuersätze, eine einheitliche Bundesskala für die Einkommenssteuer gibt es nicht.
- Die berufliche Vorsorge (BVG) rechnen wir nicht pauschal. Der Abzug hängt vom Vorsorgeplan Ihrer Pensionskasse ab — tragen Sie Ihren eigenen Betrag ein.
- Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C wird hier nicht berücksichtigt, sie ersetzt in diesen Fällen die kantonale Veranlagung.
- Familienzulagen, Kinderzulagen und weitere kantonale Sozialabgaben sind nicht Teil dieser Berechnung.
Dieser Rechner ersetzt keine Lohnabrechnung und keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.
Häufige Fragen
Welche Abzüge berechnet dieser Rechner?
Der Rechner zieht vom Bruttolohn die Arbeitnehmeranteile für AHV/IV/EO (5,3 %) und ALV (1,1 %, bis zur Höchstlohngrenze) ab. Die berufliche Vorsorge (BVG) tragen Sie als eigenen Betrag ein, kantonale Steuern sind nicht enthalten.
Warum ist die Kantonssteuer nicht enthalten?
Die Schweiz hat 26 Kantone mit jeweils eigenen Steuersätzen und zusätzlich unterschiedlichen Gemeindesteuern. Eine einheitliche Bundesskala für die Einkommenssteuer gibt es nicht, deshalb zeigt dieser Rechner den Lohn nur nach den Sozialversicherungsabzügen, vor der kantonalen Steuer.
Wie trage ich meinen BVG-Beitrag ein?
Aktivieren Sie „Ich kenne meinen BVG-Beitrag" und tragen Sie den Betrag von Ihrem Lohnausweis oder Ihrer Lohnabrechnung ein. Da BVG-Pläne von Pensionskasse zu Pensionskasse stark variieren, berechnet dieser Rechner keinen pauschalen BVG-Abzug.
Gibt es eine Höchstgrenze bei den Abzügen?
Bei AHV/IV/EO gibt es keine Höchstgrenze, der Satz von 5,3 % gilt auf den gesamten Lohn. Bei der ALV wird nur bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200 (bzw. CHF 12'350 pro Monat) ein Beitrag erhoben, darüber liegende Lohnanteile sind seit 2023 beitragsfrei.
Werden meine Lohndaten gespeichert oder übertragen?
Nein. Die Berechnung läuft ausschließlich lokal in Ihrem Browser, es werden keine Lohndaten an einen Server von KUKANILEA übertragen oder gespeichert.